Informationen gem. Art. 13 DS-GVO Antragsstellung Wohnberechtigungsschein

1. Kontaktdaten der Verantwortlichen
Kreis Weimarer Land
vertreten durch die Landrätin
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Tel.: 03644 540-0
E-Mail: post.landratsamt@weimarerland.de

Innerorganisatorisch verantwortlich:
Amt: Bauamt                                 
Sachgebiet: SG Bauverwaltung/Wohnungsberechtigungsscheine
Telefon: 03644 540-614;-623
Fax: 03644 540-602
E-Mail: post.bauamt@weimarerland.de

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Kreis Weimarer Land | Datenschutzbeauftragte
Dienstsitz: Landratsamt Weimarer Land
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda                  
Telefon: 03644 540-139
E-Mail: post.datenschutzbeauftragte@weimarerland.de

3. Zwecke der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS). Nach § 19 ThürWoFG i.V.m. der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen (Pkt. 8) wird dabei geprüft, ob der Antragsteller auf längere Zeit einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehung begründet und ob die Einkommensgrenzen eingehalten bzw. überschritten werden. Es soll sichergestellt werden, dass die vom Land Thüringen geförderten Wohnungen nur an Berechtigte vermietet werden. Hierfür kann es ggf. erforderlich werden, Daten an Dritte weiterzuleiten. Die Prüfung des Antrags auf einen WBS stellt eine öffentliche Aufgabe dar, deren Erfüllung uns als zuständiger Behörde übertragen wurde.

4. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Angaben im Antrag und die mit Hilfe der Einkommenserklärungen erfragten Angaben sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins vorliegen. Rechtsgrundlage ist § 26 ThürWoFG. Soweit besondere Kategorien von Daten, z.B. Gesundheitsdaten (Schwangerschaft, Schwerbehinderung) verarbeitet werden, erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 9 Absatz 2 lit. b) DS-GVO.

5. Empfänger Ihrer Daten
☒ innerhalb des Verantwortlichen: Sachbearbeiter:innen SG Bauverwaltung/Wohnberechtigungsscheine; Amtsleiter Bauamt 

☒ Dritte (außerhalb des Verantwortlichen):
- Thüringer Landverwaltungsamt – Ref. 320 – Wohnungsbauförderung, Wohnfürsorge ( - Daten teilweise an die Vermieter/Wohnungsunternehmen (§ 26 Abs. 1 ThürWoFG).
- Arbeitgeber und Finanzbehörden, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen und eine Überprüfung der Nachweise deshalb erforderlich ist (§ 26 Abs. 2 Thür WoFG).
- Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen der §§ 68, 69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt für die Dauer von 10 Jahren nach Erteilung des WBS.

8. Welche Rechte haben Sie?
Einige Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).

Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO).


9. Recht auf Widerruf der Einwilligung bei einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO
☐ Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO). Daher haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

10. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).

11. Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die auf Antrag erfolgende Prüfung der Wohnberechtigung stellt eine öffentliche Aufgabe dar, deren Erfüllung uns als zuständiger Behörde übertragen wurde. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist folglich

☒ gesetzlich vorgeschrieben      ☐ vertraglich vorgeschrieben     ☐ für einen Vertragsabschluss erforderlich.

Sie sind verpflichtet Ihre personenbezogen Daten bereitzustellen: ☒ ja                            ☐ nein

Die Folgen Ihrer Nichtbereitstellung sind: Eine Bearbeitung des Antrages auf einen Wohnberechtigungsschein ist nicht möglich.

12. Erfolgt die Datenverarbeitung mittels einer automatisierten Entscheidung?

☐ ja            ☒ nein

13. Werden meine personenbezogenen Daten noch für einen anderen Zweck verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck, für den die Daten erhoben wurden.

Diese Datenschutzinformationen stellen wir Ihnen auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung.

Stand: September 2023