Informationen gem. Art. 13 und 14 DS-GVO - Asylbewerberleistung

1. Kontaktdaten der Verantwortlichen
Kreis Weimarer Land
vertreten durch die Landrätin
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Tel.: 03644 540-0
E-Mail: post.landratsamt@weimarerland.de

Innerorganisatorisch verantwortlich:
Amt: Sozialamt
Sachgebiet: SG Asyl und Spätaussiedler
Telefon: 03644 540-718
E-Mail: post.sozialamt@weimarerland.de

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Kreis Weimarer Land | Datenschutzbeauftragte
Dienstsitz: Landratsamt Weimarer Land
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Telefon: 03644 540-139
E-Mail: post.datenschutzbeauftragte@weimarerland.de

3. Zwecke der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für folgende Zwecke verarbeitet:
Ausführung und Leistungsgewährung nach dem AsylbLG sowie Leistungen nach dem Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuch.

4. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur gesetzlich vorgegebenen Aufgabenerfüllung erforderlich und erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 16 Ab. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), Asylbewerberleistungsgesetz, § 67 ff SGB X, SGB IX, SGB XII, § 264 (1) SGB V, § 264 (2) SGB V

5. Kategorien personenbezogener Daten
Personenstamdaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Familienverhältnisse) Einkommensverhältnisse, Vermögenswerte, berufliche Situation, Wohnsituation (Haus- und Wohneigentum), Kontoverbindungsdaten, Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit

Die Erhebung der vorstehenden Daten erfolgt aufgrund der Bestimmungen des SGB XII, des AsylbLG und des Bundesversorgungsgesetz. Rechtsgrundlage für die Erhebung sind die §§ 60 ff. SGB I und die §§ 67 ff. SGB X.

6. Empfänger Ihrer Daten
☒ innerhalb des Verantwortlichen: SGL und Mitarbeiter Asyl; Finanzverwaltung (Kämmerei, Kasse, Vollstreckung), Gesundheitsamt (im Einzelfall mit Amtsärztin, Zahnärztin), Jugendamt (Vormundschaften, gesetzlicher Vertreter), ggf. noch andere interne Stellen zum Informationsaustausch bezgl. Leistungsansprüche, Stellen im Sozialamt (Wohngeld/Bildung und Teilhabe), SG Hilfe zur Lebenssicherung, ASD ( für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzung für Eingliederungshilfe), Ausländerbehörde, Zentrale Bußgeldstelle (bei OWI-Verfahren), Rechtsamt (bei Klageverfahren)
☒ Auftragsverarbeiter: im Rahmen der Wartung des eingesetzten Fachverfahrens
☒ Dritte (außerhalb des Verantwortlichen): Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Thüringer Landesverwaltungsamt; Ausländerbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse, Jobcenter, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsträger, sonstige Leistungsträger nach SGB, AsylbLG oder sonstiger öffentlicher Leistungen, Thüringer Landesamt für Statistik
Einwohnermeldeämter, Bundesverwaltungsamt (Ausländerzentralregister), IKK Classic (Krankenhilfe)

7. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Findet nicht statt.

8. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt für die Dauer von 10 Jahren nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes bzw. des letzten Verwaltungshandelns oder solange wie dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist (gemäß § 67c SGB X).

9. Welche Rechte haben Sie?
Einige Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).

Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO).

10. Recht auf Widerruf der Einwilligung bei einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO
☐ Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO). Daher haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

11. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).

12. Datenerhebung bei anderen Stellen
Thüringer Beauskunftungssystem, Ausländerzentralregister (§ 11 Abs. 3 AsylbLG, § 22 AZRG), automatischer Datenabgleich gem. §9 Abs. 5 AsylbLG i.V.m. § 118 SGB XII, Thüringer Landesverwaltungsamt (Zuweisungslisten), Pflicht zur Auskunft Dritter: § 9 Abs. 5 AsylbLG i.V.m. § 117 SGB XII, Einwohnermeldeämter: § 34 Bundesmeldegesetz

13. Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist
☒ gesetzlich vorgeschrieben ☐ vertraglich vorgeschrieben  ☐ für einen Vertragsabschluss erforderlich.

Sie sind verpflichtet Ihre personenbezogen Daten bereitzustellen:
☒ ja ☐ nein

Die Folgen Ihrer Nichtbereitstellung sind:
Wer Sozialleistungen beantragt bzw. erhält, hat nach § 60 SGB I alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erforderlich sind und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträger der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, sowie Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen und Beweismittel vorzulegen. Demnach sind Sie verpflichtet, dem für die Antragstellung zuständigen Leistungsträger alle erforderlichen Daten für das beantragte Verfahren anzugeben, wozu auch Ihre personenbezogenen Daten gehören. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben und somit Ihren Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. SGB I nicht nachkommen, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet, Leistungen nicht gewährt oder entzogen werden.

14. Erfolgt die Datenverarbeitung mittels einer automatisierten Entscheidung?
☐ ja ☒ nein

15. Werden meine personenbezogenen Daten noch für einen anderen Zweck verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck, für den die Daten erhoben wurden.

Diese Datenschutzinformationen stellen wir Ihnen auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung.

Stand: März 2025