Informationen gem. Art 13 und 14 DS-GVO - Berufliches Rehabilitierungsgesetz
1. Kontaktdaten der Verantwortlichen
Kreis Weimarer Land
vertreten durch die Landrätin
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Tel.: 03644 540-0
E-Mail: post.landratsamt@weimarerland.de
Innerorganisatorisch verantwortlich:
Amt: Sozialamt
Sachgebiet: Finanzen/Sonstige Sozialleistungen
Telefon: 03644 540-701
E-Mail: post.sozialamt@weimarerland.de
2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Kreis Weimarer Land | Datenschutzbeauftragte
Dienstsitz: Landratsamt Weimarer Land
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Telefon: 03644 540-139
E-Mail: post.datenschutzbeauftragte@weimarerland.de
3. Zwecke der Datenverarbeitung
Für die Ermittlung des rechtmäßigen Hilfebedarfes nach den BerRehaG besteht die Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten.
Die Daten werden zu nachfolgenden Zwecken verarbeitet:
- Antragsbearbeitung
- Zahlungen von finanziellen Ausgleichen wegen beruflicher Benachteiligung
- ggf. im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren
4. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur gesetzlich vorgegebenen Aufgabenerfüllung erforderlich und erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DS-GVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DS-GVO i. V. m. §§ 1, 19,21 und 25 Abs. 4 BerRehaG und §§ 67 ff. SGB X.
5. Kategorien personenbezogener Daten
Personenstammdaten, Kontaktdaten, Antragsdaten, Personenstammdaten Haushaltsmitglieder, Daten zu Miet- und Betriebskosten, Einkommensdaten, Angaben zur wirtschaftlichen Lage, Kontodaten.
Die Erhebung der vorstehenden Daten erfolgt aufgrund der Bestimmungen § 21 BerRehaG.
6. Kategorien von Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten
☒ innerhalb des Verantwortlichen: Mitarbeiter/innen des zuständigen Sachgebietes, Finanzverwaltung (Kämmerei, Kasse), Rechnungsprüfungsamt, Ordnungs- und Rechtsamt (bei Klageverfahren)
☒ Dritte (außerhalb des Verantwortlichen): Gerichte, Versorgungsämter, andere Rehabilitationsbehörden, andere für Wiedergutmachung beauftragte Stellen
7. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Findet nicht statt.
8. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt für die Dauer von 10 Jahren nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes bzw. des letzten Verwaltungshandelns oder solange wie dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist (gemäß § 67c SGB X).
9. Welche Rechte haben Sie?
Einige Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO).
10. Recht auf Widerruf der Einwilligung bei einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO
☐ Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO). Daher haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
11. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
12. Datenerhebung bei anderen Stellen
Öffentliche Stellen sind u.a. die in §§ 12, 18 bis 29 SGB I genannten anderen Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter, Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Wohngeldbehörde), Finanzämter, Grundbuchämter, Versorgungsämter, Meldestellen, Amtsgerichte, Thüringer Landesverwaltungsamt
Nichtöffentliche Stellen oder Personen sind u.a. Arbeitgeber, Kreditinstitute, Versicherungen, schadensersatzpflichtige Personen, Vermieter, unterhaltspflichtige Personen.
13. Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist
☒ gesetzlich vorgeschrieben ☐ vertraglich vorgeschrieben ☐ für einen Vertragsabschluss erforderlich.
Sie sind verpflichtet Ihre personenbezogen Daten bereitzustellen:
☒ ja ☐ nein
Die Folgen Ihrer Nichtbereitstellung sind:
Für die Ermittlung des rechtmäßigen Hilfebedarfes nach den BerRehaG besteht die Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Ansonsten sind wir verpflichtet, die Hilfe aufgrund fehlender Mitwirkung nach § 25 Abs. 4 BerRehaG i.V.m. § 66 SGB X zu versagen.
Wer Sozialleistungen beantragt bzw. erhält, hat nach § 60 SGB I alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erforderlich sind und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträger der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, sowie Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen und Beweismittel vorzulegen. Demnach sind Sie verpflichtet, dem für die Antragstellung zuständigen Leistungsträger alle erforderlichen Daten für das beantragte Verfahren anzugeben, wozu auch Ihre personenbezogenen Daten gehören. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben und somit Ihren Mitwirkungspflichten nach §§ 60 SGB I nicht nachkommen, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet, Leistungen nicht gewährt oder entzogen werden.
14. Erfolgt die Datenverarbeitung mittels einer automatisierten Entscheidung?
☐ ja ☒ nein
15. Werden meine personenbezogenen Daten noch für einen anderen Zweck verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck, für den die Daten erhoben wurden.
Diese Datenschutzinformationen stellen wir Ihnen auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung.
Stand: Februar 2025